
KLSK e.V.
Lexikon der Ladungssicherung
W
| Wechselbehälter | Ladungsträger, der vom Fahrzeug abgenommen und auf verschiedenen Verkehrsträgern transportiert (Bahn, LKW, Schiff) werden kann |
| Werkverkehr | Werkverkehr ist Güterverkehr für die eigenen
Zwecke des Unternehmens. Gemäß § 15a Güterkraftverkehrsgesetz wird
eine Datei über alle im Inland niedergelassenen Unternehmen, die Güter
im Werkverkehr transportieren, beim Bundesamt für Güterverkehr geführt. Hier wird aber erst der Verkehr mit Fahrzeugen ab 3,5 t zGG geregelt. |
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