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Unfall aufgrund
verrutschter Ladung (Rohleder, nass) |
Keine Ladungssicherung / Ladelücken / fehlender Formschluss
"Der Fahrer eines Lastzuges mit einem zul. Gesamtgewicht von 35.000 kg befuhr die Bundesstraße B 289 von Rehau kommend, stadteinwärts. An der Abzweigung zur Bundesstraße B 2 ist er nach links abgebogen. Der Lkw mit Anhänger wies einen Aufbau Plane/Spriegel mit Metallbordwänden auf. |
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An dieser Einmündung verläuft die B 289 in einer fast 90°-Kurve nach rechts. Rechtwinklig, etwa in der Kurvenmitte zweigt die B 2 nach links ab. Die B 289 hat hier ein Gefälle von ca. 3 % im Straßenverlauf. Auch die B 2 weist ein Gefälle von etwa 3 % in Richtung der Einmündung auf. Aus dieser Konstellation ergibt sich, dass der Lkw-Zug beim Durchfahren der geplanten Route neben dem Kreisbogen nach links zusätzlich ein Gefälle nach rechts, also zum Kurvenaußenrand hin, bewältigen musste. |
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Das Zugfahrzeug hatte Rohleder (nass) in Containern (Größe: ca. 1,3 x 1,3 x 0,7 m) geladen. Es befanden sich insgesamt 6 Container auf der Ladefläche. Verladen waren diese zunächst mittig auf der Fahrzeuglängsachse in einer 3er-Reihe, jeweils 2 Container übereinander. Das Gewicht eines Containers wurde mit ca. 600 kg beziffert. |
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Beim Durchfahren der Linkskurve verrutschte und kippte die völlig ungesicherte Ladung nach rechts und stieß gegen die Bordwand. Die auftretenden Kräfte bewirkten nun, dass der gesamte Aufbau des Zugfahrzeugs (Hilfsrahmen) sich vom Hauptrahmen trennte und nach rechts kippte. Der Hilfsrahmen des Aufbaus bestand aus Holz. Aufgrund der fehlenden Ladungssicherung war der Fahrzeugaufbau nicht in der Lage, die auftretenden Kräfte aufzunehmen und wurde deshalb vom Hauptrahmen getrennt. |
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Die gefahrene Geschwindigkeit lag bei diesem Unfall bei weniger als 20 km/h. |
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Der Fahrer gab an, dass er diese Ladung immer so, also ohne Sicherung transportierte, bisher aber noch nie etwas geschehen sei. |
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Trotz der "erdrückenden" Beweislast war der Fahrer uneinsichtig und hielt ein Bußgeld für unangemessen. Hier kann der Kommentar nur lauten: "Der Klügere gibt nach". Die Folgen und die Uneinsichtigkeit des Fahrers zeigen einmal mehr wie wichtig eine obligatorische Ausbildung im Bereich der Ladungssicherung ist. Jeder der mit Ladung umgeht muss wissen welche Gefahren von ihr ausgehen können und wie man sie bannen kann. Mangelnde Ladungssicherung ist kein Kavaliersdelikt. Es fällt nicht schwer sich vorzustellen, welche Folgen dieser Unfall hätte haben können. |
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